Freispruch zum Zweiten. Nach dem Regionalgericht sieht auch das Obergericht keine Schuld beim Bergführer. Der 48-Jährige war im Jahr 2011 mit 2 Mädchen unterwegs zur Cholereschlucht in Adelboden. Auf dem Weg zu einer Abseilstelle stürzt eines der Mädchen und fällt 50 Meter in die Tiefe. Sie wird ins Spital geflogen und stirbt. Angehörige des verunfallten Mädchens beschuldigen den Bergführer wegen fahrlässiger Tötung. In der zweiten Instanz stellt sich auch die Staatsanwaltschaft auf die Seite der Kläger. Das Berner Obergericht rollt den Fall neu auf und kommt zum folgenden Schluss: Der Bergführer hat die Fähigkeiten der Mädchen richtig eingeschätzt und nicht fahrlässig gehandelt. Somit bestätigt das Berner Obergericht das Urteil aus der ersten Instanz.